Gesundheit
| Die Hausärzte nehmen eine zentrale Rolle bei der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten ein.
Sie sind in der Regel der wichtigste und erste Ansprechpartner, insbesondere für ältere und kranke Menschen, und können für die Patienten eine Lotsenfunktion im Gesundheitssystem wahrnehmen. Durch die langjährige Verbindung kennen die Hausärzte die Krankengeschichte sowie das soziale und familiäre Umfeld ihrer Patienten. Mit der Gesundheitsreform 2004 sind die Krankenkassen verpflichtet worden, neben der normalen hausärztlichen Versorgung ihren Versicherten eine qualitativ besonders hoch stehende hausärztliche Versorgung anzubieten. Das bedeutet: Patientinnen und Patienten können sich für einen Hausarzt als ständigen Partner entscheiden. Sie gehen im Krankheitsfall immer zunächst zum Hausarzt, so dass dieser stets den Überblick über die gesamte Behandlung behält. Der Hausarzt, der die individuelle Situation seiner Patienten kennt, berät und bewertet mit ihnen gemeinsam die Therapiemöglichkeiten.
Für die Versicherten ist die Teilnahme an dieser besonderen Versorgungsform freiwillig. Wenn sie sich dafür entscheiden, müssen sie sich gegenüber ihrer Krankenkasse verpflichten, Fachärzte nur auf Überweisung des von ihnen gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Die Versicherten sind an die Wahl des Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden. Ein Wechsel sollte nur aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei einem stark gestörten Vertrauensverhältnis, erfolgen.
Für die Teilnahme am Hausarztsystem können die Krankenkassen ihren Versicherten einen Bonusgewähren, so etwa eine Erstattung der Praxisgebühr.
Source : Bundesministerium der Gesundheit,
Das Glossar zur Gesundheitsreform
Hausarztsystem Posted on Thu Dec 8 2005 12:01:01 pm CET
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